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Was wird gefördert?
Beratung durch einen externen Unternehmensberater
(Beratungsförderung) zur Aufarbeitung von Fragestellungen und
Problembereichen im Unternehmen.
Die Potenzialberatung dient nicht zur Entwicklung und Erstellung
allgemeiner Unternehmenskonzepte und –analysen, sondern setzt an
sehr spezifischen Fragestellungen an (Mitarbeiterqualifizierung,
innovative Arbeitszeitsysteme, neue Produktionstechniken und –prozesse,
neue oder angepasste Organsisationsstrukturen, Erschließung neuer
Marktbereiche etc.). Ein hoher Einbindungsgrad der Mitarbeiter in
den Beratungsprozess sowie ein klarer Bezug der Beratung zur
Sicherung der Arbeitsplätze im Unternehmen (präventiver Ansatz des
Förderinstruments) ist zwingend erforderlich.
Nicht förderfähig sind Steuer- und Rechtsberatungen,
Ingenieurleistungen und Beratungen sowie Beratungen, die zu einem
Personalabbau geeignet sind. Förderfähig im Rahmen der
Potenzialberatung ist die Analyse und Vorbereitung von neuen
Mechanismen und Systemen im Betrieb, in kleineren Unternehmen kann
auch ein geringer Umfang der Beratungstagewerke für die Einführung
der neuen Konzepte verwandt werden. Generell gilt jedoch die
Regelung, dass die Einführung bereits fertiggestellter Konzepte
nicht förderfähig ist. Eine Bewilligung von Potenzialberatungen für
Unternehmensberater oder Beratungsgesellschaften ist regional
ausgeschlossen.
Die Darstellung des individuellen Beratungsbedarfs sollte auf jeden
Fall vorab mit dem zuständigen Regionalsekretariat abgestimmt
werden. Ein solches Vorgehen vermeidet Probleme bei der Bewilligung
der Potenzialberatung.
Wer kann gefördert werden?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit maximal 250 Mitarbeitern
und nur Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren bestehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern können maximal 10
Tage gefördert werden. Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern
können eine Bewilligung von maximal 15 Tagen erhalten.
Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 50% zu den Beratungskosten,
maximal jedoch 500,00 € pro Tag.
Wie lang kann die Beratung dauern und wann muss sie beantragt
werden?
Maximal 5 Monate. Die Staffelung in mehrere Beratungsintervalle
während der Zeit ist möglich. Die Beratung muss grundsätzlich im
Unternehmen stattfinden.
Die Beantragung der Beratungsförderung muss vor Beginn der
Beratungsaktivitäten erfolgen. Auch eine Beauftragung des Beraters
vor Bewilligung der Potenzialberatung ist förderschädlich.
Eine
Bewilligung erfolgt i. d. R. innerhalb von ca. 2 – 3 Wochen , wenn
alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Antragsformulare (erhältlich bei der Regionalagentur),
Darstellung der geplanten Beratungsbereiche aus Sicht des
Unternehmens.
Angebot eines externen Unternehmensberaters (freie Beraterwahl)
Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs mit der
Regionalagentur
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Die Auszahlung der kompletten Fördersumme erfolgt nach Vorlage und
Prüfung des Verwendungsnachweises sowie der Vorlage der
Beraterrechnung(en) und eines Zahlungsnachweises (Kontoauszug etc.).
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Unternehmen die den Sektoren Kohle und Stahl, Schiffbau,
Landwirtschaft oder Fischerei angehören sowie teilweise auch
Unternehmen einer nachgelagerten Produktionsstufe und solche, die
mehr als € 200.000,00 aus Mitteln der EU erhalten haben (De-Minimis-Regel).
Fleischereien sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
Quelle:
Die Regionalagenturen in NRW / Info zum Download
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