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Potenzialberatung
 

Potenziale aufspüren und Fördermittel nutzen mit der Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen

Seit dem 1.4.2009 gibt es den
Beratungs-Scheck für bis zu 15 x 500 Euro Beratungsförderung aus Mitteln des ESF.

 

Potenzialberatung

kurz gefasst

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Eine Chance,
Ideen umzusetzen, Marktanteile und Kunden zu gewinnen und das Unternehmen zu stärken.


Informieren Sie sich in einem – für Sie kostenlosen – Erstgespräch über die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen, zu den Themen:

  • Orientierung hin zu neuen Märkten, Produkten, Dienstleistungen und Kunden

  • Gestaltung und Steuerung von Abläufen und Strukturen im Betrieb

  • Kompetenzentwicklung durch berufliche Weiterbildung

bei Interesse senden Sie bitte eine   Email

Günter Klann               
                     Marketing Consultant
 
     Absatzförderung, Marketing- und Vertriebsunterstützung

Was wird gefördert?
Beratung durch einen externen Unternehmensberater (Beratungsförderung) zur Aufarbeitung von Fragestellungen und Problembereichen im Unternehmen.

Die Potenzialberatung dient nicht zur Entwicklung und Erstellung allgemeiner Unternehmenskonzepte und –analysen, sondern setzt an sehr spezifischen Fragestellungen an (Mitarbeiterqualifizierung, innovative Arbeitszeitsysteme, neue Produktionstechniken und –prozesse, neue oder angepasste Organsisationsstrukturen, Erschließung neuer Marktbereiche etc.). Ein hoher Einbindungsgrad der Mitarbeiter in den Beratungsprozess sowie ein klarer Bezug der Beratung zur Sicherung der Arbeitsplätze im Unternehmen (präventiver Ansatz des Förderinstruments) ist zwingend erforderlich.

Nicht förderfähig sind Steuer- und Rechtsberatungen, Ingenieurleistungen und Beratungen sowie Beratungen, die zu einem Personalabbau geeignet sind. Förderfähig im Rahmen der Potenzialberatung ist die Analyse und Vorbereitung von neuen Mechanismen und Systemen im Betrieb, in kleineren Unternehmen kann auch ein geringer Umfang der Beratungstagewerke für die Einführung der neuen Konzepte verwandt werden. Generell gilt jedoch die Regelung, dass die Einführung bereits fertiggestellter Konzepte nicht förderfähig ist. Eine Bewilligung von Potenzialberatungen für Unternehmensberater oder Beratungsgesellschaften ist regional ausgeschlossen.

Die Darstellung des individuellen Beratungsbedarfs sollte auf jeden Fall vorab mit dem zuständigen Regionalsekretariat abgestimmt werden. Ein solches Vorgehen vermeidet Probleme bei der Bewilligung der Potenzialberatung.

Wer kann gefördert werden?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit maximal 250 Mitarbeitern und nur Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren bestehen.


Wie hoch ist die Förderung?
Für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern können maximal 10 Tage gefördert werden. Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern können eine Bewilligung von maximal 15 Tagen erhalten.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 50% zu den Beratungskosten, maximal jedoch 500,00 € pro Tag.

Wie lang kann die Beratung dauern und wann muss sie beantragt werden?
Maximal 5 Monate. Die Staffelung in mehrere Beratungsintervalle während der Zeit ist möglich. Die Beratung muss grundsätzlich im Unternehmen stattfinden.

Die Beantragung der Beratungsförderung muss vor Beginn der Beratungsaktivitäten erfolgen. Auch eine Beauftragung des Beraters vor Bewilligung der Potenzialberatung ist förderschädlich.
Eine Bewilligung erfolgt i. d. R. innerhalb von ca. 2 – 3 Wochen , wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Welche Unterlagen sind notwendig?
Antragsformulare (erhältlich bei der Regionalagentur), Darstellung der geplanten Beratungsbereiche aus Sicht des Unternehmens.
Angebot eines externen Unternehmensberaters (freie Beraterwahl)
Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs mit der Regionalagentur
Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Die Auszahlung der kompletten Fördersumme erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises sowie der Vorlage der Beraterrechnung(en) und eines Zahlungsnachweises (Kontoauszug etc.).

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Unternehmen die den Sektoren Kohle und Stahl, Schiffbau, Landwirtschaft oder Fischerei angehören sowie teilweise auch Unternehmen einer nachgelagerten Produktionsstufe und solche, die mehr als € 200.000,00 aus Mitteln der EU erhalten haben (De-Minimis-Regel). Fleischereien sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.         

Quelle: Die Regionalagenturen in NRW  /  Info zum Download

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